Bericht aus der diesjährigen Verkehrsschau

Bürgerinformation & Pressemitteilungen

In regelmäßigen Abständen findet gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und der Straßenmeisterei des Landkreises Ludwigsburg, der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg, der Verkehrswacht Ludwigsburg und der Gemeinde Oberstenfeld eine Verkehrsschau zu verschiedenen verkehrsrechtlichen Fragen und besonderen Fallkonstellationen statt. Dabei werden verschiedene Verkehrssituationen im gesamten Gemeindegebiet geprüft und begutachtet. 

Wir möchten einen Überblick über einige in der letzten Verkehrsschau besprochenen Themen geben. 

Die Themen wurden im Vorfeld von der Gemeinde Oberstenfeld zusammengetragen. Auch Anregungen von Bürgern und Bürgerinnen wurden aufgenommen. 

Im Nachgang wurde von der Straßenverkehrsbehörde als zuständige Stelle für die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen geprüft, wo die verkehrliche und rechtliche Situation eine Änderung der bestehenden Regelungen zulässt.

Zusammenfassend wollen wir nun einen Überblick über die Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde geben.

Querung Großbottwarer Straße 

Durch die generelle Straßenführung, überhöhte Geschwindigkeit, den Busverkehr und die Parksituation gestaltete sich die Querung für Kinder an der Großbottwarer Straße auf Höhe der Bädergasse schwierig. Gemeinsam mit der AG Sicherer Schulweg hat sich die Gemeinde Oberstenfeld bei der Straßenverkehrsbehörde für die Schaffung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) eingesetzt, da es ein zentrales Anliegen ist, den Weg vom Bäderwiesenparkplatz zur Lichtenbergschule so sicher wie möglich zu machen. Ein Zebrastreifen lässt sich leider aufgrund der baulichen Situation zwischen Bädergasse und Forststraße nicht realisieren. Dazu ist der Abschnitt zu kurz und der Gehweg zu schmal, um die erforderlichen Aufstellflächen zu gewährleisten. Zudem befindet sich die Bushaltestelle und Straßeneinmündungen in unmittelbarer Nähe.

Ein Zebrastreifen an anderer Stelle ist für die Verbesserung der Schulwegsicherheit nicht zielführend, da die Kinder den direkten Weg zu Schule laufen möchten. Um das Überqueren der Großbottwarer Straße zu erleichtern, soll über eine Temporeduzierung auf 20 km/h in diesem Bereich nachgedacht werden.  

Kreuzungsbereich Forststraße/Martin-Luther-Straße

Zu den Hol- und Bringzeiten kommt es an der Zufahrt zur Schule (insb. Kreuzung Martin-Luther-Straße/Forststraße/Schafgasse) teilweise zu chaotischen Zuständen. Durch haltende und wendende PKWs können zu Fuß gehende Schüler gefährdet werden. Die Gemeinde Oberstenfeld hat daher die Errichtung eines Zebrastreifens für sinnvoll erachtet, um den Kindern das sichere Queren der Forststraße vor der Kreuzung zu ermöglichen. Das Landratsamt hat zwischenzeitlich eine Verkehrszählung durchgeführt, um zu prüfen, ob die für die Anordnung eines Zebrastreifens erforderliche Fahrzeugstärke in diesem Straßenzug gegeben ist. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Fahrzeugzahlen deutlich unterhalb den für das Errichten eines Zebrastreifens erforderlichen Zahlen liegen, so dass die Errichtung eines Zebrastreifens an dieser Kreuzung leider nicht möglich ist. Die Gemeinde Oberstenfeld bedauert, dass diese Entscheidung so gefallen ist. Durch Rückschnitt des Bewuchses an der Ecke zur Schafsgasse wurde die Einsehbarkeit der Kreuzung verbessert. Maßgeblich beteiligt ist auch hierbei die AG Sicherer Schulweg, die sich aktiv mit diesem Thema beschäftigt.

Fußgängerüberweg Hauptstraße Gronau im Bereich Haltestelle Krone

Im Bereich der neu ausgebauten Bushaltestellen „Gronau Krone“ gibt es zurzeit keinen Fußgängerüberweg. Vor allem Kinder müssen für ihren Schulweg hier regelmäßig die Fahrbahn überqueren. Die Gemeinde befürwortet hier einen Zebrastreifen. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im unmittelbaren Bereich der Bushaltestellen ist allerdings aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich. Es bestünde die Gefahr, dass Fußgänger aus dem Schatten des Busses auf die Fahrbahn treten und von passierenden Fahrzeugen erfasst würden. Im direkten Umfeld der Bushaltestelle gibt es leider keine weitere Stelle, an der ein Fußgängerüberweg sich baulich realisieren lässt. Die Gemeinde Oberstenfeld wird sich daher weiterhin für eine Temporeduzierung auf 40 km/h auf der Ortsdurchfahrt Gronau einsetzen. Dies würde nicht nur eine Verbesserung der Lärmsituation für Anlieger dienen und der Umwelt guttun, sondern auch das Überqueren der Fahrbahn im Bereich der Bushaltestelle erleichtern. Leider sieht die Straßenverkehrsbehörde auch hierzu bisher keine rechtliche Grundlage.

Übergang Bushaltestelle Schule Gronau

Von Seiten der AG Sicherer Schulweg wurde ein Zebrastreifen im Bereich der Bushaltestelle Schule Gronau angeregt, was von der Gemeinde Oberstenfeld ebenfalls befürwortet wurde. Die Prüfungen vor Ort im Rahmen der Verkehrsschau ergaben, dass im fließenden Verkehr ausreichend große Lücken vorhanden sind, um eine sichere Querung zu ermöglichen. Es konnten keine gefährlichen Situationen beobachtet werden und es gibt auch keine polizeibekannten Unfälle. Die Querungsstrecke ist auf dem gesamten Abschnitt gut überschaubar. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit eines Fußgängerüberwegs ist kein geeigneter Standort für einen sicheren Betrieb erkennbar. Daher sind hier aktuell leider keine Maßnahmen möglich. Die Verkehrssituation wird weiter beobachtet.


Fußgängerüberweg Kreuzstraße Nähe Kindergarten 

Es wurde über den Bedarf für einen Fußgängerüberweg in der Kreuzstraße auf Höhe des Kindergartens Hauäcker beraten, da es aufgrund des nachfolgend außerörtlichen Charakters der Straße häufig zu starken Beschleunigungsvorgängen und Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Leider sieht auch hier das Landratsamt keine verkehrsregelnden Maßnahmen als möglich an. In diesem Zusammenhang wird drauf hingewiesen, dass Kinder bis mindestens zum Vorschulalter sich nicht alleine im Straßenverkehr bewegen sollen, da Risikosituationen nicht eingeschätzt werden können. Die Aufsichtsperson ist im Straßenverkehr dafür verantwortlich, dass Kinder sich an Verkehrsregeln halten und nicht alleine die Straße überqueren, wenn dies nicht sicher ist. Um die Situation für Autofahrer dennoch besser sichtbar zu machen, soll die Einrichtung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel geprüft werden.

Einmündung Im Stelzenbühl/Am Schafhaus 

Eine Bürgerin meldete der Gemeinde, dass es an dieser Stelle oft zu gefährlichen Situationen komme. Aufgrund der baulichen Gestaltung entstünde außerdem der Eindruck, dass die Straße „Im Schafhaus“ eine Vorfahrtstraße wäre. Laut Polizei ereigneten sich an dieser Stelle keine Unfälle. Die einmündende Straße ist durch den Bordsteinverlauf gut zu erkennen. Die Kreuzung befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Hier ist die Regelung „rechts vor links“ der Regelfall. Es besteht somit kein Handlungsbedarf.

In den Schafwiesen 

Das entlang der Straße „In den Schafwiesen“ bestehende eingeschränktes Haltverbot wird bis zum Ende der Straße verlängert. So wird gewährleistet, dass gewerbliche Grundstücke von gewerblichem Verkehr angefahren werden können und die Straße nicht blockiert wird. 

Begrenzung des Gehweges Gronauer Straße

Der Gehweg in der Gronauer Straße zwischen L 1100 und Beilsteiner Straße wird häufig von Fahrzeugen überfahren. Es wurde deshalb die Anbringung von Pollern zur Abgrenzung des Gehwegs überprüft. Der Gehweg ist jedoch in der Breite zu schmal. Von der Anbringung von Pollern muss daher abgesehen werden.

Schillerstraße 

In der Schillerstraße wurde ein Halteverbot beantragt, da parkende Fahrzeuge die Ausfahrt aus Grundstücken aufgrund der geringen Fahrbahnbreite behindern. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Fahrbahnbreite nur etwa 5,00 Meter beträgt. Daraus folgt ein gesetzliches Halteverbot für große Fahrzeuge, da die benötigte Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern nicht eingehalten werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Ein- und Ausfahrt problemlos möglich ist, wenn das gesetzliche Haltverbot eingehalten wird. Eine Notwendigkeit für die Anbringung eines Halteverbots besteht deshalb nicht. Die Gemeinde wird Parkkontrollen durchführen.

Im Rahmen der Verkehrsschau wurden auch fehlerhafte oder veraltete Verkehrsschilder entdeckt. Diese werden in den nächsten Wochen ausgetauscht oder, wenn vom Landratsamt angeordnet, entfernt.

In diesem Zusammenhang bitten wir auch alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Rücksichtnahme und Vorsicht im Straßenverkehr. Bitte überschreiten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht, beachten Sie die Parkregelungen und sonstigen verkehrsrechtlichen Regelungen und fahren Sie darüber hinaus der jeweiligen Situation angemessen, um sich und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht zu gefährden. Nur so kann das Miteinander auf den Straßen funktionieren.

Sollten Ihnen Stellen im Gemeindegebiet auffallen, an denen Sie ein Gefahrenpotential aufgrund der Verkehrssituation sehen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. 

Die Gemeindeverwaltung Oberstenfeld dankt in diesem Zusammenhang auch den Mitgliederinnen und Mitgliedern der AG Sicherer Schulweg für ihr großes Engagement für eine sichere Schulwegführung und die viele Aufklärungsarbeit an der Lichtenbergschule. Dieser Einsatz ist nicht selbstverständlich und wir schätzen diesen sehr.