Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025 gesucht

Bürgerinformation & Pressemitteilungen

Es ist damit zu rechnen, dass die Bundestagswahl vorgezogen wird und am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfinden wird. Auch wenn dieser Termin noch nicht offiziell festgelegt wurde, haben die Organisation und Vorbereitung der Wahl bereits begonnen. 

Zur Durchführung der Wahl werden für die Wahllokale sowie die Auszählung der Briefwahlstimmen ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Auch Ersatzkräfte, die kurzfristig einspringen könnten, sind erforderlich. 

Wir sind daher dringend auf die ehrenamtliche Mithilfe von Oberstenfelder Bürgerinnen und Bürger am Wahltag angewiesen. 

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer tätig werden kann, wer in Oberstenfeld für die Wahl auch wahlberechtigt ist, das heißt

-       die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und

-       am Wahltag das 18. Lebensjahr beendet hat (d.h. spätestens am 23. Februar 2007 geboren – wenn die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden sollte) und

-       am Wahltag seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberstenfeld hat und

-       am Wahltag mindestens seit drei Monaten den Hauptwohnsitzt in Deutschland hat.

Der Einsatz in den Wahllokalen findet in zwei Schichten statt. Die erste Schicht geht von 8 Uhr bis 13 Uhr, die zweite Schicht von 13 Uhr bis 18 Uhr. Die Auszählung findet ab 18 Uhr durch jeweils alle Wahlhelfer von Schicht 1 und 2 gemeinsam im Wahllokal statt. 

Die Vorbereitung und Auszählung der Briefwahlstimmen beginnt voraussichtlich ab 14.30 Uhr. 

Besondere Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen zur Wahl sind nicht erforderlich. Im Vorfeld findet eine Schulung aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer statt, in der die nötigen Kenntnisse und Abläufe vermittelt werden.  

Die Mithilfe als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bietet eine gute Möglichkeit, einen Einblick in die Abläufe einer Wahl zu bekommen und sich für die Gesellschaft zu engagieren. Gerne erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die ehrenamtliche Mithilfe. Die Entschädigung erfolgt nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Oberstenfeld.

Wir freuen uns, wenn Sie uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Frau Waibel, wenden. 

Sollten Sie sich bereiterklären, am Wahltag mitzuhelfen, bitten wir Sie, sich bis 30. Dezember 2024 über untenstehendes Formular oder formlos per E-Mail an Frau Waibel unter Angabe der unten genannten Daten zurückmelden. Über den weiteren Ablauf werden Sie dann von uns schriftlich informiert. 

Kontakt:                             

Gemeindeverwaltung Oberstenfeld, Frau Waibel

Telefon:        07062/261-54

Fax:              07062/261-13

E-Mail:          waibel@oberstenfeld.de