Wichtige Informationen zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Bürgerinformation & Pressemitteilungen

Ende Dezember 2024 wurde der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl offiziell auf Sonntag, 23. Februar 2025 festgesetzt. Auch wenn dieses Datum bereits seit einigen Wochen als Wahltermin genannt wurde, konnte die offizielle Festlegung erst nach der Auflösung des Bundestages am 27. Dezember 2024 erfolgen. Dadurch ergeben sich nun knappere Fristen für die Zulassung der Wahlvorschläge durch die Landes- und Kreiswahlausschüsse, als dies bei regulär nach Ablauf der Legislaturperiode stattfindenden Wahlen der Fall wäre. Erst nach Ablauf der Frist zur Entscheidung über eventuelle Beschwerden gegen die Zulassung der Wahlvorschläge können die Stimmzettel für die Bundestagswahl gedruckt und im Anschluss an die Kommunen verteilt werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Stimmzettel erst knapp zwei Wochen vor dem Wahltermin bei den Gemeindeverwaltungen vorliegen werden.

Dies hat insbesondere Folgen für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen.

Erst wenn alle zur Durchführung der Briefwahl erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Oberstenfeld vorliegen, können die Briefwahlunterlagen ausgestellt und versandt beziehungsweise ausgetragen werden. Aufgrund der geschilderten kurzen Fristen ist davon auszugehen, dass mit der Ausstellung der Briefwahlunterlagen daher erst ca. zwei Wochen vor der Bundestagswahl begonnen werden kann.  

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird bereits in der zweiten Januarhälfte erfolgen. Die Antragstellung kann mittels Wahlbenachrichtigung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Briefwahlantrag auch online über die Homepage der Gemeinde Oberstenfeld gestellt werden. Grundsätzlich ist es auch bereits jetzt möglich, einen formlosen Antrag beim Bürgerbüro Oberstenfeld auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls einer abweichenden Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen.

Auch bei frühzeitiger Antragstellung kann die Ausstellung der Briefwahlunterlagen erst mit Vorliegen der Stimmzettel und aller weiteren erforderlichen Unterlagen erfolgen. Da wir von einer hohen Briefwahlbeteiligung ausgehen, bitten wir um Verständnis, dass nicht am ersten Tag nach Vorliegen der Stimmzettel alle offenen Anträge abgearbeitet werden können.

Um vermehrte Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand Ihres Briefwahlantrages zu vermeiden, möchten wir Sie mit diesem Artikel bereits frühzeitig über die besondere Situation aufgrund der vorgezogenen Wahlen informieren.

Die Gemeinde Oberstenfeld hat keinen Einfluss auf den Druck oder die Verteilung der Stimmzettel. Dies wird vom Landratsamt Ludwigsburg koordiniert. Aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Fristen besteht hier auch Seitens des Landratsamtes kein wirklicher Spielraum, wann die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden.

Wir bitten daher, von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Briefwahlantrages abzusehen, um ein möglichst effizientes Abarbeiten der Anträge durch die Gemeindebediensteten zu gewährleisten. Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass Ihre Briefwahlunterlagen auch bei frühzeitiger Antragstellung erst kurz vor dem Wahlsonntag bei Ihnen zu Hause ankommen werden.

Wie können Sie bei Auslandsreisen vorgehen?

Wenn Sie kurz vor dem Wahltag verreisen, sollten Sie bei Ihrem Briefwahlantrag unbedingt mit angeben, ab wann Sie verreisen. Bei der Ausstellung der Briefwahlunterlagen wird darauf geachtet, dass zunächst die ins Ausland gehenden Anträge bearbeitet werden, da diese länger mit der Post unterwegs sind, sowie die von Personen, die vor dem Wahlsonntag verreisen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig schriftlich einen Antrag beim Bürgerbüro Oberstenfeld auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen, damit Ihre Unterlagen schnellstmöglich nach Vorliegen der Stimmzettel versandt werden können.

Wenn Sie sich bereits zwei Wochen vor der Bundestagswahl nicht mehr in Oberstenfeld aufhalten, und Briefwahlunterlagen an eine Anschrift im Ausland zugestellt bekommen möchten, sollten Sie ebenfalls frühzeitig schriftlich einen Antrag beim Bürgerbüro Oberstenfeld auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen stellen. So kann ihr Antrag umgehend bearbeitet werden, wenn die Stimmzettel vorliegen.

Rücksendung der Wahlbriefe:

Alle bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Oberstenfeld eingegangenen Wahlbriefe werden bei der Auszählung der Stimmen berücksichtigt. Später eingegangenen Briefe dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung, dass ein Wahlbrief rechtzeitig eingeht, liegt bei den Wählerinnen und Wählern.

Wenn Sie die Wahlbriefe mit der Post schicken, sollten Sie die entsprechenden Postlaufzeiten mitberücksichtigen, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.

Es ist selbstverständlich jederzeit möglich, die Wahlbriefe direkt in den Rathausbriefkasten zu werfen oder während der Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgerbüro abzugeben. Der Rathausbriefkasten wird in den Wochen vor der Wahl regelmäßig mehrmals täglich, auch am Wochenende, geleert.

Selbstverständlich besteht bei persönlicher Beantragung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro auch die Möglichkeit, direkt vor Ort in einer Wahlkabine die Unterlagen auszufüllen, sofern zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel bereits vorliegen. Sollten dies viele Personen in Anspruch nehmen, ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Sollten Sie am Wahlsonntag vor Ort sein und nicht auf die Briefwahl angewiesen sein, können Sie selbstverständlich auch direkt im Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Die Stimmzettel hierzu werden direkt in den Wahllokalen ausgehändigt.

Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Oberstenfeld, Frau Waibel, unter 07062 | 261-54 oder waibel@oberstenfeld.de wenden.