Seite drucken Seite empfehlen

Gewerbemeldungen nicht möglich Meldung vom 29. Dezember 2023

Aufgrund einer Systemumstellung des Gewerbeprogrammes im Bürgerbüro können vom 2. bis 12. Januar 2024 leider keine An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben durchgeführt werden.
Wir bitten, dies zu beachten.

Bürgerbüro am 11. Januar 2024 geschlossen Meldung vom 21. Dezember 2023

Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung ist das Bürgerbüro sowie das Standesamt am      Donnerstag, 11. Januar 2024 nicht geöffnet.An diesem Tag können auch keine telefonischen Anfragen beantwortet werden.Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

Regenwetter und nasse Böden beeinträchtigen Holzernte:Termin für Brennholzversteigerung in Oberstenfeld verschoben Meldung vom 18. Dezember 2023

Aufgrund der sehr langen anhaltend nassen Wetterlage kommt es bei der diesjährigen Holzernte zu Verzögerungen. Der Schutz des Bodens ist ein wichtiger Grundsatz in der Bewirtschaftung der Wälder. Waldböden bilden die Grundlage für gesunde, vielfältige und leistungsstarke Wälder. Der Einsatz von Forsttechnik soll deshalb ökologisch verträglich erfolgen. Derzeit sind die sensiblen Waldböden aufgrund des vielen Niederschlags zu weich, um mit Erntemaschinen befahren werden zu können.
Um eine Schädigung des Bodens zu verhindern, verzögert sich die diesjährige Holzernte um wenige Wochen. Der traditionell für Anfang Januar geplante Holzverkauf wurde daher auf Samstag, den 17. Februar 2024 verschoben. Er findet um 13:00 Uhr an der Kneippanlage in Oberstenfeld statt.
Zeitgleich veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Oberstenfeld ihr traditionelles Glühweinfest ebenfalls am 17. Februar 2024 ab 13:00 Uhr an der Kneippanlage in Oberstenfeld.
Die Gemeinde Oberstenfeld lädt zu beiden Veranstaltungen herzlich ein.

Information zum Glasfaserausbau in Oberstenfeld Meldung vom 15. Dezember 2023

Wie uns die Telekom am 12.12.2023 informierte, wurde durch eine Fehlbedienung in den Kundensystemen die Buchungsfreigabe aktiviert und die Info automatisiert per Email an viele Haushalte in Oberstenfeld versendet. Hierbei handelt es sich jedoch um einen internen Arbeitsfehler bei der Telekom. Wir werden Sie rechtzeitig, wie bisher schon geschehen, über den Glasfaserausbau informieren. Die Telekom bittet für die Irritationen und die Verwirrung um Entschuldigung. Von Anrufen bei der Kundenhotline für Glasfaser bittet die Telekom im Moment abzusehen. Die Mitarbeiter dort sind mit dem Geschehen nicht vertraut. Fehlinterpretationen könnten die Folge sein.

Kooperation mit der Tierrettung Unterland e.V. Meldung vom 15. Dezember 2023

Die Gemeinde Oberstenfeld ist eine Kooperation mit dem qualifizierten Tierrettungsdienst „Tierrettung Unterland e.V.“ eingegangen. Dadurch wird sichergestellt, dass Tieren in Not in der Gemarkung Oberstenfeld artgerecht versorgt werden. Die Tierrettung Unterland kümmert sich um sich in Notlagen befindende oder herrenlose Haus-, Heim- und Nutztiere sowie einheimische Wildtiere., sofern die Besitzer nicht bekannt sind. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die Tierrettung Unterland e.V. unter der Telefonnummer 07132 / 85 99 719. Nähere Infos finden Sie unter https://www.tierrettung-unterland.de/.

Bürgerbüro geschlossen Meldung vom 15. Dezember 2023

Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung ist das Bürgerbüro sowie das Standesamt am      Donnerstag, 11. Januar 2024 nicht geöffnet.An diesem Tag können auch keine telefonischen Anfragen beantwortet werden.Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

Geschichtsblätter aus dem Bottwartal Meldung vom 08. Dezember 2023

Pünktlich zur Weihnachtszeit können Sie im Bürgerbüro des Rathauses Oberstenfeld die neuste Ausgabe der „Geschichtsblätter aus dem Bottwartal“ (Band 14, Erscheinungsjahr 2023) vom Historische Verein Bottwartal e.V.  erwerben. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Historischen Vereins Bottwartal e.V..

Gewerbemeldungen nicht möglich Meldung vom 30. November 2023

Aufgrund einer Systemumstellung des Gewerbeprogrammes im Bürgerbüro können vom 2. bis 12. Januar 2024 leider keine An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben durchgeführt werden.
Wir bitten, dies zu beachten.

Bürgerbüro geschlossen Meldung vom 29. November 2023

Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung ist das Bürgerbüro sowie das Standesamt am      Donnerstag, 11. Januar 2024 nicht geöffnet.An diesem Tag können auch keine telefonischen Anfragen beantwortet werden.Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

Abschaffung der Kinderreisepässe Meldung vom 13. November 2023

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Kinderreisepässe mit 12monatiger Gültigkeit nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden können. Hintergrund dieser Änderung ist, dass Sicherheitsmerkmale fehlen, so dass die Kinderreisepässe nicht in allen Ländern anerkannt werden.Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.Wenn Sie ab 1. Januar 2024 ein Ausweisdokument für Ihr Kind beantragen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Reisepass ·Kosten: 37,50 Euro ·Gültigkeit: sechs Jahre· Lieferzeit: ca. sechs Wochen.
Personalausweis ·Kosten: 22,80 Euro ·Gültigkeit: sechs Jahre· Lieferzeit: ca. vier Wochen.
Bitte beachten Sie, dass ein Ausweisdokument unabhängig von der regulären Gültigkeitsdauer nur so lange gültig ist, wie die Person anhand des eingedruckten Passbildes eindeutig identifizierbar ist. Gerade bei kleineren Kindern kann es daher vorkommen, dass das Ausweisdokument früher erneuert werden muss. Bitte prüfen Sie daher ggf. rechtzeitig vor geplanten Reisen etc., ob Sie das Ausweisdokument Ihres Kindes erneuern müssen.

Revierübergreifende Drückjagd am Samstag, 25. November 2023 Meldung vom 10. November 2023

Im Hardtwald findet am Samstag, den 25. November 2023 vom Ortsende Großbottwar und bis zur östlichen Wald- bzw. Landkreisgrenze liegend, von 8 Uhr bis 15 Uhr eine revierübergreifende Drückjagd auf Schwarzwild statt.Es besteht dabei die Gefahr, dass Schwarzwild und nachstellende Jagdhunde die Landesstraßen L 1115, L 1117 (Gronau – Kurzach) und L 1118 sowie die Kreisstraßen K 1607 und K 1608 überqueren. Zur Sicherheit des Verkehrs wird im Bereich des Waldes entlang der L1115, der L 1118, der L1124 sowie der K 1608 eine entsprechende Geschwindigkeits-beschränkung von 50 km/h bzw. 70 km/h, eine punktuelle Geschwindigkeits-beschränkung von 30 km/h und eine Vollsperrung der K 1607 zwischen der Hardtwaldkreuzung und der L1124 angeordnet.  Die Drückjagd betrifft auch den östlichen, bewaldeten Teil der Gemarkung Oberstenfeld (Lichtenberg, Eschach, Hagstolz, Bieversklinge sowie den Bereich Krugeiche) sowie Gronau (Richtung Kurzach, Eisseen, Rossert).
 Die Zufahrt zum Parkplatz „Krugeiche“ sowie der Parkplatz sind deshalb gesperrt. Bitte achten Sie auf die angebrachten Beschilderungen und Geschwindigkeits-beschränkungen. Wir bitten Sie, sich während der Jagddauer möglichst nicht in den betroffenen Waldgebieten aufzuhalten. 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 

Verhalten | Sicherheit | Praxis - Bustraining an der Lichtenbergschule Meldung vom 02. November 2023

Ganz nach dem Motto „Lernen durch Praxis“ haben die Schulsozialarbeit und die AG Sicherer Schulweg am Dienstag, 24. Oktober 2023 gemeinsam ein Bustraining für insgesamt 19 Buskinder aus der 1. Klassenstufe organisiert.  Dabei ging es darum, die Schulkinder für die Gefahren während des Busfahrens zu sensibilisieren und richtiges Verhalten im Bus und an der Bushaltestelle zu trainieren. Auch Fragen wie „wo stelle ich meinen Schulranzen während der Fahrt richtig ab?“ oder „was ist der tote Winkel?“ wurden mit den Kindern gemeinsam erörtert. Gleich am Anfang wurde den Kindern verdeutlicht, dass das Einsteigen in den Bus schneller und sicherer abläuft, wenn die Kinder geordnet und nacheinander einsteigen, wie wenn alle wild in den Bus drängen. Dafür hat die Schulsozialarbeiterin Frau Kießlich die Zeit gestoppt. Im Anschluss ging es auf eine gemeinsame Busfahrt, bei der der Fahrer eine Vollbremsung initiierte und Anhand eines Wasserkanisters veranschaulicht wurde, welche Gefahr besteht, wenn sich die Schulkinder im Bus nicht richtig festhalten. Zum Abschluss wurde anhand einer überfahrener Kartoffel veranschaulicht, welche Gefahr von einem Bus ausgeht. Insgesamt wussten die Kinder schon über viele Sachen Bescheid. Das Training hat aber dazu beigetragen, nochmal ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welche Gefahren in und um den Bus drohen. In Zukunft soll das Bustraining immer mit den Buskindern der 1. Klassenstufe absolviert werden. Vielen Dank an die Organisatoren!  
mehr...

Termine für Samstags-Trauungen in der Gemeinde Oberstenfeld im Jahr 2024 Meldung vom 02. November 2023

Bereits frühzeitig beginnen Planungen für eine standesamtliche Trauung,weshalb schon jetzt die Termine für Trauungen im nächsten Jahr veröffentlicht werden. Beim Standesamt Oberstenfeld werden auch im Jahr 2024 erneut Trauungen an einem Samstag in den Monaten Mai, Juni und Juli angeboten.  Folgende Termine sind für die Samstags-Trauungen vorgesehen: 18.Mai 2024
15.Juni 2024
13.Juli 2024
 Je Termin können maximal drei Eheschließungen (10 Uhr, 11 Uhr und 12 Uhr) stattfinden.Wichtiger Hinweis:
Die Trauungen finden ausschließlich im Katharinensaal im Stiftsgebäude statt.
Bitte beachten Sie, dass für Samstags-Trauungen folgendes gilt: ·Mindestens einer der Partner muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberstenfeld haben.
·Es wird eine zusätzliche Gebühr für Trauungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten fällig.
  Für Fragen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Oberstenfeld unter 0 70 62 / 261-53. 

Feiertagsbestimmungen für Spielhallen und den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten Meldung vom 27. Oktober 2023

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglückspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen. Das Verbot gilt an folgenden anstehenden Tagen im Jahr 2023: Allerheiligen, 1. November Volkstrauertag, 19. November Allgemeiner Buß- und Bettag, 22. November Totensonntag, 26. November Heiligabend, 24. Dezember Erster Weihnachtstag, 25. Dezember
 
 

Schutz der Sonn- und Feiertage im November und Dezember 2023 Meldung vom 27. Oktober 2023

Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) in der Fassung vom 08.05.1995 (GBI. S. 450) ist folgendes zu beachten:
 
 
1.An allen Sonn- und Feiertagen des ganzen Jahres
Verboten sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen (Ausnahmen: z. B. unaufschiebbare Erntearbeiten, leichte Arbeiten in Gärten). In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
Während des Hauptgottesdienstes (mit Ausnahme des 1. Mai und des 3. Oktober) sind verboten:
·öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu stören
·alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen;
·öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgelder erhoben wird.
 
2.Allerheiligen (1. November 2023)
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
 
3.Volkstrauertag (19. November 2023)
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
 
4.Buß- und Bettag (22. November 2023)
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten. In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Hauptgottesdienst am Vormittag und am Abend zu stören.
 
5.Totengedenktag (26. November 2023)
Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und
Speisebetrieb hinausgehen und sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 13 Uhr verboten. Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten.
 
6.Heiliger Abend (24. Dezember 2023)
In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind ab 17 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
 
7.Erster Weihnachtstag (25. Dezember 2023)
Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.
 
8.Silvester (31. Dezember 2023)
In der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind von 18 Uhr bis 21 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
 
 

Verkehrsprobleme Ampelanlage Lichtenberger Straße Meldung vom 24. Oktober 2023

Es häufen sich im Moment die Beschwerden, dass es im Kreuzungsbereich Lichtenberger Straße zu langen Staus und Behinderungen kommt, da die Ampelanlage nur sehr kurz schaltet.
Nach Rücksprache mit der Straßenmeisterei wurde uns mitgeteilt, dass hier im Moment die Stau-Bemessung nicht funktioniert, was leider zu Rückstaus führt. Die notwendige Kamera zur Erfassung des Verkehrs konnte noch nicht installiert werden.
Wir bitten hier um Verständnis und Beachtung und bedanken uns für Ihre Geduld. 

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe und Veröffentlichung von Meldedaten Meldung vom 20. Oktober 2023

1.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr


Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen zu können. Dies gilt nur bei der Anmeldung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. 
 
2.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch
den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft


Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2
BMG widersprechen zu können.

Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Absatz 2 BMG von diesen
Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
1. Vor- und Familiennamen,
2. Geburtsdatum und Geburtsort,
3. Geschlecht,
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
6. Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG sowie
7. Sterbedatum.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.
Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
 
3.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und
Abstimmungen


Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen
Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
 
4.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger,
Presse oder Rundfunk


Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen.
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Anschrift sowie
5. Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
 
5.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu können.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Von den genannten Widerspruchsrechten kann jederzeit, möglichst durch schriftliche Erklärung an das Bürgermeisteramt Oberstenfeld, Bürgerbüro, Großbottwarer Str. 20, 71720 Oberstenfeld, Gebrauch gemacht werden.

Ein Widerspruch zu Ziffer 1. sollte spätestens bis zum 1. März, zu Ziffer 4. spätestens 2 Monate vor dem
Jubiläum erfolgen.


Ein Widerspruch ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine solche Erklärung abgegeben worden ist.

Straßensperrung des Lerchenweges Meldung vom 17. Oktober 2023

Aufgrund von Sanierungsarbeiten ist der Lerchenweg auf Höhe Haus Nr. 17 vom Oktober 2023 bis 26. Januar 2024 für den Verkehr gesperrt.
Eine Durchfahrt aus Richtung Steinackerweg und Nußbaumweg ist nicht möglich. Wir bitten um Verständnis und Beachtung! 
 

Bürgerbüro geschlossen Meldung vom 13. Oktober 2023

Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung ist das Standesamt sowie das Bürgerbüro am      Donnerstag, 26. Oktober 2023 vormittags nicht geöffnet.An diesem Tag können auch keine telefonischen Anfragen beantwortet werden.Ab 14.00 Uhr sind wir wieder für Sie da.Die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind ganztägig zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

Straßensperrung Prevorst 07. und 08. Oktober 2023 Meldung vom 29. September 2023

Anlässlich der am kommenden Wochenende stattfindenden Hocketse der Freiwilligen Feuerwehr Abt. Prevorst wird am
 
                Samstag, 07. Oktober und Sonntag 08. Oktober 2023
 
die Straße „Am Brunnenrain“ ab dem Dorfhaus bis zur Einmündung „Seherinstraße“ für den Verkehr gesperrt. 
  
Wir weisen darauf hin, dass der Linienverkehr sowie der Berg- und Talbus trotzdem zu ihren regulären Fahrzeiten am Samstag und Sonntag verkehren.
Es erfolgt lediglich eine Verlegung der Bushaltestelle an den Friedhof Prevorst.
 
Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

Umfangreiche Verkehrsbehinderungen anlässlich der Durchführung des Bottwartalmarathons am Sonntag, den 15. Oktober 2023 Meldung vom 29. September 2023

Am Sonntag, den 15. Oktober 2023 muss anlässlich der Durchführung des Bottwartalmarathons mit größeren Behinderungen im gesamten Bottwartal gerechnet werden. Mit Behinderungen im Gemeindegebiet Oberstenfeld ist insbesondere im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 14.30 Uhr zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass die gesperrten Strecken nicht befahren werden dürfen. Auch ein Durchlass der Anwohner ist grundsätzlich nicht möglich. Anwohner werden gebeten ihre Fahrzeuge außerhalb der Laufstrecke abzustellen, falls Sie ihr Fahrzeug während der Veranstaltung benötigen sollten. Nach dem Schlussläufer bzw. dem Besenfahrzeug kann die jeweilig gesperrte Fläche wieder für den Verkehr frei gegeben werden. Betroffen ist auch der Linienbusverkehr im gesamten Bottwartal. Der Ultra-Lauf über 50 Kilometer findet erneut statt. Dieser wird auf Oberstenfelder Gemarkung um die Burg Lichtenberg führen. Die L1118 wird in diesem Jahr nicht gekreuzt. Halteverbote: Wir bitten Sie, die entlang der Laufstrecke und Umleitungsstrecke aufgestellten Halteverbotsschilder unbedingt zu beachten, da am 15. Oktober 2023 verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge leider kostenpflichtig abgeschleppt werden müssen. Streckenführung: Die Strecke des Marathon führt nach dem Start in Steinheim über die Hoftalstraße/Lembacher Straße, Dürrenstraße, Ziegelstraße und Kreuzstraße von Oberstenfeld nach Gronau. Von hier über die Schulstraße, Marbacher Straße, Hauptstraße bis zum Ortsausgang Gronau mit einer Kehrtwende nach der Abzweigung nach Prevorst, zurück über die Marbacher Straße auf die Gronauer Straße L1117, und über den Eselsweg in Oberstenfeld nach Beilstein. Anschließend führt die Laufstrecke wieder zurück über die Beilsteiner - und Großbottwarer Straße, Bädergasse, „Schneckenbrücke“ über die L1100, Bottwar-, Ziegel-, Dürrenstraße entlang des Fahrradweges in Richtung Großbottwar. Die Strecke des Halbmarathons führt nach dem Start in Gronau über die Schulstraße/Marbacher Straße, Hauptstraße bis zum Ortsausgang Gronau mit einer Kehrtwende nach der Abzweigung nach Prevorst, zurück über die Marbacher Straße auf die Gronauer Straße L 1117 und über den Eselsweg in Oberstenfeld nach Beilstein, zurück über Oberstenfeld nach Großbottwar und anschließend von Kleinbottwar nach Steinheim. Umleitung des Wohngebietes „Schloßberg“:Aus diesem Wohngebiet ist eine An- oder Abfahrt nur über die Lichtenberger Straße über die L1118 Richtung Sinzenburg möglich.   Umleitung des Wohngebietes „Schafhaus / Hauäcker“:Aus diesem Wohngebiet ist eine An- oder Abfahrt nur über den Verbindungsweg zwischen den Gebäuden Am Schafhaus Nr. 4 und 6 möglich. Von dort über die Eichhäldenstraße über den Feldweg am Hasenbach, zum Industriegebiet „Lichtenberger Straße“ und über die L 1118 Richtung Sinzenburg. Verlassen von Gronau während des Laufes mit dem PKW:Eine Zu- und  Abfahrt nach und von Gronau ist nur über die Schmidhausener Straße aus Richtung Schmidhausen möglich. Bitte beachten Sie, dass die Hauptstraße und Marbacher Straße komplett gesperrt ist, und Gronau daher nur vom Wohngebiet Kleinfeldle sowie den nordwestlich der Hauptstraße liegenden Straßen aus über die Mörike- und Uhlandstraße verlassen werden kann. Die Bewohner aus dem Wohngebiet „Buchäcker“ bitten wir, sich bei Bedarf Ihrer Fahrzeuge rechtzeitig vor der Sperrung auf die Seite nordwestlich der Hauptstraße zu stellen. Auch in diesem Jahr geht die Streckenführung auf der L 1117 bis hinter die Abzweigung nach Prevorst, so dass diese Straße ebenfalls voll gesperrt ist.Dies hat zur Folge, dass die Abfahrt von Gronau nach Prevorst oder Kurzach nicht möglich ist, sondern ausschließlich über Schmidhausen und Etzleswenden erfolgen kann. Prevorster Bürger bitten wir ebenfalls um Kenntnis, dass eine Abfahrt über Gronau bzw. über die L1117 nach Kurzach nicht möglich ist.  Die Zubringerbusse der Halbmarathonläufer werden über die Gronauer Str. anfahren, im Kreisverkehr „Im Kleinfeldle“ die Läufer absetzen, wenden und dann wieder zurück nach Steinheim fahren.Bitte halten Sie diese Straßen deshalb von Fahrzeugen ebenfalls frei. Die uneingeschränkte Zufahrt von Notfahrzeugen in das gesamte Gemeindegebiet ist über den gesamten Veranstaltungszeitraum gewährleistet. Von der Straßenverkehrsbehörde wurden folgende verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen: Straßensperrungen: Hinweg: - Radweg von Großbottwar kommend entlang der Hoftalstraße/Lembacher Straße- Dürrenstraße- Ziegelstraße- Lichtenberger Straße- Kreuzstraße- Schulstraße- Hauptstraße- Marbacher Straße- Gronauer Straße- Eselsweg- Radweg Richtung Freibad- Freibad- Beilsteiner Straße- Radweg entlang der Beilsteiner Straße Richtung Beilstein Rückweg: - Radweg von Beilstein nach Oberstenfeld - Beilsteiner Straße- Großbottwarer Straße (von der Beilsteiner Straße bis zur Einmündung Bädergasse)- Bädergasse- „Schneckenbrücke“- Fuß- und Radweg zum Bürgerhaus- Bottwarstraße- Ziegelstraße- Dürrenstraße- Radweg entlang Lembacher Straße / Hoftalstraße Richtung Großbottwar. Es handelt sich jeweils um Vollsperrungen; Einmündungen und Zufahrten sind abgesperrt. An Kreuzungen, Einmündungen und neuralgischen Punkten befinden sich Streckenposten, Feuerwehr und Polizei im Einsatz. Bitte beachten Sie auch die veränderte Verkehrsbeschilderung/Umleitungen.   Busverbindung: Die Bushaltestellen am Rathaus, in der Lichtenberger Straße, Kreuzstraße und Schulstraße können von 9 Uhr bis 14.30 Uhr nicht angefahren werden und entfallen.Die Ersatzbushaltestelle an der Bahnhofstraße bleibt während der ganzen Zeit in Betrieb.……………………………………………………………….. Wegen der umfangreichen Einschränkungen im Verkehr bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und stehen für Fragen vorab gerne noch zur Verfügung. Wir laden die Bevölkerung herzlich ein, entlang der Laufstrecke regen Anteil an diesem schönen, wenn auch für die Läufer sehr anstrengenden sportlichen Ereignis zu nehmen und alle Sportlerinnen und Sportler anzufeuern!