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Schornsteinfeger

Schornsteinfeger

Schornsteinfeger sind im Dienst des Umweltschutzes, des Brandschutzes und der Energieeffizienz

Schornsteinfeger kehren nicht nur Schornsteine. Der Gesetzgeber hat den Schornsteinfegern diese Aufgaben übertragen:
- die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen,
- die Messung von Ölheizungen, Gasheizungen, Pelletheizungen und von gasbetriebenen Durchlauferhitzern,
- die sogenannte Feuerstättenschau (bei neu installierten Heizungen sowie zweimal alle sieben Jahre).

Zum 01.01.2013 ist das neue Schornsteinfegerrecht vollständig umgesetzt worden. Damit wurde das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten können nun, wie jede andere Handwerkerleistung auch, bei freier Preisgestaltung, an einen mit dem Schornsteinfegergewerbe in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieb vergeben werden. Wer Schornsteinfegerarbeiten durchführen darf, ist im Schornsteinfegerregister eingetragen. Dieses Schornsteinfegerregister kann auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingesehen werden.
Kehrbezirke wird es auch weiterhin geben. Die Kehrbezirksinhaber heißen nun "Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger", führen das Kehrbuch und nehmen die Feuerstättenschauen und Bauabnahmen vor. Diese Arbeiten kann weiterhin nur der Kehrbezirksinhaber erledigen.
Die im Landkreis Ludwigsburg tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie folgender Übersicht entnehmen.

Auf der Homepage der Schornsteinfegerinnung erhalten Sie vielfältige Informationen