Information:

Gemeindeverwaltung Oberstenfeld
Großbottwarer Str. 20
71720 Oberstenfeld
Tel: (0 70 62) 261-0
Fax: (0 70 62) 261-13
E-Mail: info@oberstenfeld.de
 
Land: Baden-Württemberg
Region: Stuttgart
Landkreis: Ludwigsburg

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Bauantrag
Standesamt
Leistungen

Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Hauptamt [Gemeinde Oberstenfeld]

Persönlicher Kontakt

Herr Florian Bausch

Leiter Hauptamt

Telefon (0 70 62) 261-27
Fax (0 70 62) 261-13
Gebäude Außenstelle
Raum R1
Aufgaben

Leitung Hauptamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

  • 14.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg